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   SG Hamburg, 07.06.2016 - S 28 SO 14/13   

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SG Hamburg, 07.06.2016 - S 28 SO 14/13 (https://dejure.org/2016,54066)
SG Hamburg, Entscheidung vom 07.06.2016 - S 28 SO 14/13 (https://dejure.org/2016,54066)
SG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - S 28 SO 14/13 (https://dejure.org/2016,54066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung für ein Training zur Erlangung lebenspraktischer Fähigkeiten (LPF) als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung als Maßnahme der Eingliederungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus SG Hamburg, 07.06.2016 - S 28 SO 14/13
    Gegen die Versagung einer Sozialleistung ist zwar grundsätzlich nur die reine Anfechtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG die statthafte Klageart (vgl. Bundessozialgericht- BSG Urteil vom 01.07.2009 B 4 AS 78/08 R; Beschluss vom 25.02.2013 B 14 AS 133/12 B Rnr. 5 - juris m.w.N).

    Allerdings hat das BSG ausnahmsweise die Zulässigkeit einer auf Leistung gerichteten Klage auch bei Versagungsbescheiden für den Fall aus Gründen der Prozessökonomie und des effektiven Rechtsschutzes erwogen, wenn sich bei einer Aufhebung der Entscheidung wegen fehlender Mitwirkung lediglich das bisherige Verwaltungsverfahren wiederholen würde bzw. die anderweitige Klärung der Leistungsvoraussetzungen zwischen den Beteiligten unstreitig ist (vgl. BSG 01.07.2009 aaO, Rdnr.14, 16 m.w.N; BSG 25.02.2013 aaO, Rdnr. 5).

  • BSG, 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung

    Auszug aus SG Hamburg, 07.06.2016 - S 28 SO 14/13
    Gegen die Versagung einer Sozialleistung ist zwar grundsätzlich nur die reine Anfechtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG die statthafte Klageart (vgl. Bundessozialgericht- BSG Urteil vom 01.07.2009 B 4 AS 78/08 R; Beschluss vom 25.02.2013 B 14 AS 133/12 B Rnr. 5 - juris m.w.N).

    Allerdings hat das BSG ausnahmsweise die Zulässigkeit einer auf Leistung gerichteten Klage auch bei Versagungsbescheiden für den Fall aus Gründen der Prozessökonomie und des effektiven Rechtsschutzes erwogen, wenn sich bei einer Aufhebung der Entscheidung wegen fehlender Mitwirkung lediglich das bisherige Verwaltungsverfahren wiederholen würde bzw. die anderweitige Klärung der Leistungsvoraussetzungen zwischen den Beteiligten unstreitig ist (vgl. BSG 01.07.2009 aaO, Rdnr.14, 16 m.w.N; BSG 25.02.2013 aaO, Rdnr. 5).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2015 - L 8 SO 197/12

    Anspruch des behinderten Schulkindes auf Bewilligung einer Maßnahme zur Erlangung

    Auszug aus SG Hamburg, 07.06.2016 - S 28 SO 14/13
    dem vorgelegtem Schulungsplan von I. e.V. vom 03.01.2012 der Vermittlung von Fähigkeiten zur selbstbestimmten und selbstständigen Gestaltung des Alltags und zur Erlangung sozialer Kompetenzen und damit insbesondere der Teilhabe des behinderten Kindes beim Schulbesuch, etwa im Schulalltag (Ordnungssysteme, Umgang mit Schere, Locher, Hefter, Markierungssysteme), beim Sportunterricht (Kleiderpflege/-reparatur, Körperpflege), beim gemeinschaftlichen Schulessen (Nahrungsaufnahme/-zubereitung) und allgemein im Umgang mit anderen behinderten und nichtbehinderten Kindern (Kommunikationsfähigkeiten, Umgang mit dem Telefon, Schwarzschrift) (vgl. auch SG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 28.11.2011 S 43 SO 254/11; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. Juli 2015 - L 8 SO 197/12 -, Rn. 21, juris).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus SG Hamburg, 07.06.2016 - S 28 SO 14/13
    Nach diesen Maßstäben kann auch eine Maßnahme, die nur einen unterstützenden Charakter hat und außerhalb des schulischen Betriebs stattfindet, eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung sein (vgl. BSG Urteil vom 22.03.2012 B 8 SO 30/10 R Rn. 21, 22 m.w.N., juris).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus SG Hamburg, 07.06.2016 - S 28 SO 14/13
    Auch wenn eine unmittelbare Anwendung einzelner Vorschriften der UN-BRK danach ausscheidet, verbleibt den Gerichten die Möglichkeit, die Konvention heranzuziehen, wenn unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen sind oder behördliche oder gerichtliche Ermessens- und Abwägungsspielräume eröffnet sind (vgl. BSG 06.03.2012 B 1 KR 10/11 R juris - Rn 18; Roller, Auswirkungen der UN- Behindertenrechtskonvention auf das sozialgerichtliche Verfahrensrecht, SGb 2016, S. 16ff, 18).
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